Gibt es eine Verpflichtung zum Leben?
Die Meinungen zum Thema „Sterbehilfe“ gehen weit auseinander. Auch wenn es dazu in vielen Ländern der Welt inzwischen Positionen und Gesetze gibt, so bleiben die kontroversen Diskussionen zu dem Thema nicht aus. Wenn man sich ein wenig mit der Thematik und mit der damit verbundenen Problematik befasst, dann spricht man nicht mehr nur von Sterbehilfe, sondern grob gesehen von drei Varianten: die aktive, die passive und die indirekte Sterbehilfe.
Am umstrittensten ist die aktive Sterbehilfe, die das gezielte Herbeiführen des Todes durch Handeln aufgrund des Wunsches einer Person meint. Im Jahre 2001 ließ die Niederlande als erstes Land der Welt diese zu; in vielen anderen Ländern ist sie verboten und wird sogar gleichgesetzt mit fahrlässiger Tötung oder Mord.
Ich recherchiere, was die Argumente der Gegner vom selbstbestimmten Sterben sind – und werde fündig: Zum Beispiel sind es die vielen Erfahrungen von Psychologen und Seelsorgern, die sich einig sind, dass eine Mehrzahl der Menschen, die einen missglückten Suizid hinter sich haben, diesen oft bereuen und froh sind, dass er missglückte. Ein selbstbestimmtes Sterben könnte dieser Fehlentscheidung Vorschub leisten. Ein gutes Argument. Nur frage ich mich in dem Zusammenhang, wieso ist die Beihilfe zur Selbsttötung, die einer aktiven Sterbehilfe sehr nahe kommen könnte, dann hierzulande erlaubt und straffrei?
Gegner der aktiven Sterbehilfe beharren darauf, dass es sich dabei um Euthanasie handelt. Sie haben recht im Sinne der Wortbedeutung: Euthanasie ist ein Fremdwort, welches sich aus dem altgriechischen „schön“, „gut“ und „Tod“ herleitet. Die Gegner ziehen aber einen direkten Vergleich zu dem im dritten Reich missbrauchten Begriff der Euthanasie, bei der es um systematisches Morden ging. Dieser Vergleich ist äußerst unangemessen, denn die Sterbehilfe bezieht sich auf Sterbewillige – und all die Körperbehinderten, die geistig Minderbemittelten, die rassisch und sozial Unerwünschten wollten nicht sterben!
Natürlich haben auch die christlichen Kirchen ihren Standpunkt: Das 5. Gebot verbietet es, zu töten und die Selbsttötung, wie Saul oder Judas sie vornahmen, ist sündhaft. Basta!
Dabei kann ich mich auch an Religionsunterricht erinnern, in dem gelehrt wurde, dass das Sterben zum Leben gehört, dass es schön sei bei Gott im Himmel und dass das Sterben nicht das Ende ist, sondern ein neuer Anfang. Wieso ist dann die Sterbehilfe für einige so verwerflich, wenn es einem Menschen den unausweichlichen Übergang in dieses unbekannte Danach erleichtern kann?
Gesetzlich verankert ist der Schutz von Leben – und das ist auch gut so! Aber sind wir deshalb auch verpflichtet zum Leben? Selbst wenn ausschließlich Maschinen dieses sogenannte Leben ermöglichen würden und auch wenn die Mittel der überaus wichtigen Palliativmedizin die Schmerzen nicht völlig nehmen können?
Für mich steht fest: Sterbehilfe, ob passiv, aktiv oder indirekt kann ein Beistand für die Entscheidung eines Sterbewilligen sein und sollte so selbstverständlich sein dürfen wie die Geburtshilfe, die auch eingreift, wenn es auf natürliche Weise nicht möglich ist!